Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig konnte das Entstehen und Werden der europäischen Datenschutzgrundverordnung von Beginn an mitverfolgen und begleiten. Zum Erfahrungsbericht der Aufsichtsbehörden stellen wir ihm in diesem Interview die folgenden Fragen:
Welchen Änderungsbedarf sehen die Aufsichtsbehörden bei der Meldung von Datenschutzverletzungen? Stichwort Datenschutz durch Technikgestaltung: Was ist das Ziel der vorgeschlagenen Rolle des Herstellers? Was sollte an den Befugnissen der Aufsichtsbehörden und der Sanktionspraxis geändert werden und warum? Direktwerbung und Profiling: Wie sollte die DSGVO dies besser aufgreifen? Welche Vorschläge haben die Aufsichtsbehörden zu den noch immer nicht realisierten Datenschutzzertifizierung und Akkreditierung? Mit welchen Zeiträumen muss man ggf. rechnen bis zu einem möglichen Inkrafttreten von Änderungen an der DSGVO?