Im Falle einer Cyberattacke ist das Stresslevel für Verantwortliche, IT-Abteilung und Datenschützer hoch. Trotz aller Hektik ist die eventuell nötige, korrekte Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht zu vergessen. Im Interview sprechen wir mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, worauf es bei der Erfüllung der Meldepflicht in diesen Fällen ankommt.