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Bereits im letzten Beitrag stellte Peter Schaaf die Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen vor, die von der Steuerberaterkammer aufgestellt und veröffentlicht wurden.
In diesem Beitrag erläutert der Unternehmensberater, welche Plausibilisierungs-handlungen vom Bilanzersteller je nach erteiltem Vermerk durchgeführt werden müssen. Er geht dabei unter anderem auf die Jahresabschlüsse mit Bonitäts-beurteilung aber auch auf Abschlüsse mit dem Vermerk „mit umfassenden Beurteilungen“ ein.
Artverwandte Themen: Rechnungswesen, Bilanzierung, Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung, Bilanzanalyse, Bilanzauswertung
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