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Der Begriff “Darknet“ wird in der Öffentlichkeit meist direkt mit Kriminalität in Verbindung gebracht. Allerdings wissen die wenigsten, was sich hinter diesem Namenwort verbirgt und welche Funktionen und Strukturen damit bezeichnet werden. Auch, wenn leicht ein anderer Eindruck entstehen kann, sind weder das Surfen noch das Betreiben von Seiten im Darknet nach unserer Rechtsprechung per se illegal. Im Gegenteil: Die Infrastruktur des Darknet wird auch für Zwecke genutzt, die nicht nur mit demokratischem Recht in Einklang stehen, sondern sich sogar als wichtige Instrumente für die Stärkung von Demokratie, den Erhalt individueller Freiheit und Schutz der Privatsphäre erweisen können. Entsprechende Argumente kommen immer wieder auf, wenn Debatten um mögliche Eingriffe oder gar ein faktisches Verbot des „anonymen Internets“ geführt werden. Hat das Darknet also einfach „böse“ und „gute“ Seiten? Und müssen wir damit leben, dass diese Technik solang sie dem Whistleblowing, politischer Opposition oder gutem Journalismus dient, auch schwere und schwerste Kriminalität begünstigt?

Dr. Kai Denker ist Philosoph, Informatiker und Historiker. Er forscht und lehrt am Institut für Philosophie der Technischen Universität Darmstadt und hat sich auch mit dem Darknet intensiv beschäftigt. Im Digitalgespräch erklärt der Experte für Netzkulturen technische Grundlagen, gibt einen Eindruck von den Angeboten und Möglichkeiten, die das Darknet bietet – für unterschiedliche Akteur:innen mit unterschiedlichen Absichten. Dabei diskutiert er mit den Gastgeber:innen Marlene Görger und Petra Gehring, warum viele Netzaktivist:innen das Darknet in seiner heutigen Form trotz seines schlechten Rufs verteidigen, welche Grundwerte in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, welche technische Aspekte des Darknets für seine demokratiefördernden Funktionen entscheidend sind – und auf welche andere zugunsten der Bekämpfung von Kriminalität zumindest theoretisch verzichtet werden könnte.