Bei der Suche nach Eigentumsimmobilien stolpert der ein oder andere bei Neubauprojekten immer wieder über die Abkürzung BTVG – dem Bauträgervertragsgesetz. Dieses Gesetz dient zum Schutz der Wohnungskäufer und dessen Zahlungen. Aber wann genau kommt es zur Anwendung, auf was ist zu achten und wo liegen die Besonderheiten? Darüber sprechen wir mit Benedikt Stockert und Alexander Hock, Rechtspezialisten von FSM Law.
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