Die Einführung der neuen Gebietskategorie Urbane Gebiete gem. § 6a BauNVO sollte insbesondere zur Stärkung der Innenentwicklung beitragen. Prof. Grigoleit sieht darin tatsächlich ein Versteckspiel hinter den Grenzwerten der TA Lärm, anstatt die bauliche Dichte durch die städtebaurechtliche Feinsteuerung auf kommunaler Ebene zu regeln.
4:58 - TA Lärm, 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden