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Die Einführung der neuen Gebietskategorie Urbane Gebiete gem. § 6a BauNVO sollte insbesondere zur Stärkung der Innenentwicklung beitragen. Prof. Grigoleit sieht darin tatsächlich ein Versteckspiel hinter den Grenzwerten der TA Lärm, anstatt die bauliche Dichte durch die städtebaurechtliche Feinsteuerung auf kommunaler Ebene zu regeln.

 

4:58 - TA Lärm, 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

  1. Industriegebiete: 70 dB(A)
  2. Gewerbegebiete: tags 65 dB(A) & nachts 50 dB(A)
  3. Urbane Gebiete: tags 63 dB(A) & nachts 45 dB(A)
  4. Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete: tags 60 dB(A) & nachts 45 dB(A)
  5. Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete: tags 55 dB(A) & nachts 40 dB(A)
  6. Reine Wohngebiete:  tags 50 dB(A) & nachts 35 dB(A)

 

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