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Das Warten hat ein Ende: Am 10. Mai wurde das finale Schreiben des BMF zur Besteuerung virtueller Währungen veröffentlicht. Somit hat das Finanzministerium fast ein Jahr nach dessen erstem Entwurf endlich ein wenig Klarheit über die Sicht der Finanzverwaltung geschaffen. Dr. Martin Friedberg, Rechtsanwalt und Steuerberater, und Dr. Hendrik Arendt, ebenfalls Rechtsanwalt im Bereich Steuerrecht, geben heute ein Update zum BMF Schreiben sowie zu relevanten Rechtsprechungen im Bereich Krypto-Tax. 

In „beigeSTEUERt“ werfen wir einen Blick auf die spannenden Facetten des Steuerrechts. Wir tauchen ein in die „digitalen Welten“ und Zukunftsthemen im Bereich Tax – von Kryptowährung über Non-Fungible-Tokens bis hin zu nachhaltiger Steuerpolitik. 

Kontaktdaten unserer Referenten 
Dr. Martin Friedberg: http://ow.ly/dm6J50FC68w 
Dr. Hendrik Arendt: http://ow.ly/zamC50FC69m 

Finales BMF Schreiben: 
http://ow.ly/3RYK50JhGZi 

Weiterführende Blogbeiträge zum Thema: 

• BMF veröffentlich finales Schreiben zur ertragssteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen: 
http://ow.ly/VVqP50JhH2P 
• Keine Umsatzsteuer bei der Vermietung von virtuellem Land: 
http://ow.ly/Yorz50JhH5W 
• Rückschlag für private Kryptoinvestoren: Auch Finanzgericht Köln qualifiziert Kryptowerte als Wirtschaftsgüter: 
http://ow.ly/iiji50JhH8F 
• Update zur Besteuerung von Kryptowerten: 
http://ow.ly/R8uF50JhHcm