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Verdeckte Ermittler, Wohnraumüberwachung und Onlinedurchsuchungen — der bayerische Verfassungsschutz hat weitreichende Befugnisse. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass viele Vorschriften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Urteil mit Signalwirkung für ganz Deutschland.


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