- Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur bei der Bewertung von Sachzuwendungen
- Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen
- Begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ auch ohne Missbrauchsabsicht