- Unselbständige Stiftungen können kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsempfänger sein
- Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
- Keine Kapitalertragsteuerpflicht einer im Rückwirkungszeitraum beschlossenen und vollzogenen offenen Gewinnausschüttung in Einbringungsfällen
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht