Die Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Völkerrechtliche Verträge zu unterzeichnen und zu ratifizieren ist ein erster Schritt. Im nächsten Schritt muss aber auch sichergestellt werden, dass die Rechte in der UNK-KRK verwirklicht werden. Das steht in Art. 4 der UN-Kinderrechtskonvention.