In der Diskussion um die Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahre war immer wieder eine Frage zu hören: Minderjährige Geflüchtete ohne Pass, deren Alter wir nicht kennen? Gibt’s denn sowas wirklich oder ist das alles nur show? Tatsache ist, das gibt es und zwar gar nicht so selten. Und das, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention eigentlich und aus guten Gründen ein Kinderrecht auf ein Geburtsregister, einen Namen und eine Staatsangehörigkeit beinhaltet. Das findet sich in Art. 7 UN-KRK.