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In Österreich wurde die einjährige Spekulationsfrist für Kryptowährungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform vor einiger Zeit abgeschafft. Die neuen Regelungen traten am 1. März 2022 in Kraft und gelten für alle Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 angeschafft wurden. Diese gelten als „Neuvermögen“ und unterliegen nun unabhängig von der Haltedauer einem Sondersteuersatz von 27,5 %. Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 erworben wurden („Altvermögen“), können hingegen nach wie vor steuerfrei veräußert werden, sofern die ursprüngliche einjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist.

In Deutschland kommt hingegen nach wie vor die Spekulationsfrist von 365 Tagen zur Anwendung. Gleichzeitig ist das sogenannte Tax-Loss-Harvesting für Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum erlaubt. Der Handel mit Kryptowährungen fällt in Deutschland unter die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG. Dadurch können Krypto-Verluste innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerlich geltend gemacht werden, um Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften auszugleichen und so die Steuerlast zu reduzieren.

Während Marktabschwüngen oder vor möglichen steuerrechtlichen Veränderungen kann Tax-Loss-Harvesting eine clevere Strategie sein, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Dabei werden gezielt Kryptowährungsverluste realisiert, um Gewinne steuerlich auszugleichen. Besonders im Hinblick auf die Bundestagswahl sollten Anleger wachsam sein: Eine neue Bundesregierung könnte Kapitalgewinnsteuern anpassen oder strengere Regeln einführen, beispielsweise im Hinblick auf die Abschaffung der so vorteilhafte Spekulationsfrist von Kryptowährungen.

Mit diesem wichtigen Themenbereich befasse ich mich in meinem heutigen Podcast von „Millers Kryptowoche“.

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