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Das Zuger Kantonsgericht hat ein spektakuläres Urteil gefällt, das für die Medien in der Schweiz grosse Bedeutung hat: Ringier muss Online-Zugriffszahlen offenlegen. Das Gericht will auf diese Weise feststellen, wie hoch der Gewinn war, den der «Blick» online mit Artikeln gemacht hat, in denen die Persönlichkeits­rechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt wurden. Interessant ist das deshalb, weil das Gericht zum ersten Mal einen Mechanismus vorschlägt, wie im Internet die Höhe des Gewinns auf Artikelebene berechnet werden kann. SRF hat deshalb gestern getitelt: «Legt Spiess-Hegglin der Boulevardpresse definitiv die Zügel an?» Führt das Urteil also zu einer Bändigung des Boulevards in der Schweiz oder gar zu einem Verlust der Pressefreiheit? In meinem Wochenkommentar sage ich Ihnen diese Woche, ob die Medienfreiheit in der Schweiz gefährdet ist, weil ein Gericht das Persönlichkeitsrecht einer Frau geschützt hat.
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Matthias Zehnder ist Autor und Medienwissenschaftler in Basel. Er ist bekannt für inspirierende Texte, Vorträge und Seminare über Medien, die Digitalisierung und KI.
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