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Mit jeder Gesellschaftsjagd ist unweigerlich das Anstellen von Schützen verbunden. Doch sind Sie sich darüber im Klaren, dass der Ansteller im Ernstfall mit einem Bein im Gefängnis steht? Ihr ÜBERLÄUFER hatte Gelegenheit, sich mit dem Jagdrechtsexperten Dr. Henning Wetzel eingehend über Haftungsfragen beim Anstellen zu unterhalten.

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