Listen

Description

 Es macht Sinn, zwischen schweren Straftaten und weniger schweren Verstößen zu unterscheiden. So beträgt die Mindeststrafe bei einem Verbrechen 1 Jahr Freiheitsstrafe und das Verfahren kann (anders als bei Vergehen) nicht durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden und noch mehr. Rainer Becker erläutert die Unterschiede und was zu beachten ist am Beispiel des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes und Verbreitens von Missbrauchsdarstellungen – so genannter Kinderpornographie. 
Reinhören! Unser Podcast bei Spotify, deezer, applemusic und auf YouTube 

Du willst mehr über die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V. erfahren?
www.kindervertretung.de