Was darf ein WEG-Verwalter eigenständig entscheiden? Wann ist ein Beschluss notwendig? Und wie viel Verantwortung können Eigentümer delegieren? Diese Fragen klären wir mit Fachanwalt Thomas Brandt, der kürzlich ein wegweisendes BGH-Urteil zu diesem Thema erstritten hat.
Der reformierte § 27 WEG vereinfacht die Verwalterbefugnisse – doch zugleich sorgt er für neue Unsicherheiten. Wir erklären, was unter „Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung“ zu verstehen ist und warum sich der Richtwert von 2–3 % des Wirtschaftsplans etabliert hat. Thomas Brandt zeigt praxisnah, wann der Verwalter in Eilfällen handeln darf und warum erweiterte Befugnisse besser durch Beschlüsse als durch den Verwaltervertrag geregelt werden sollten.
Highlight dieser Folge: die Analyse des BGH-Urteils vom 5. Juli 2024. Erstmals wird klargestellt, dass Eigentümergemeinschaften ihrem Verwalter weitreichende Entscheidungsbefugnisse übertragen dürfen – solange klare Leitplanken bestehen. Am Beispiel einer Fenstersanierung zeigt Brandt, wie das in der Praxis funktioniert und welche Risiken dabei entstehen können.
Ob Verwalter oder Eigentümer – diese Folge liefert Ihnen das entscheidende Wissen, um Verwaltungsprozesse effizient zu gestalten, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten. Finden Sie heraus, wie Sie den idealen Mix aus Handlungsspielraum und Absicherung schaffen!
Herr Thomas Brandt ist Rechtsanwalt in der der Kanzlei FSB. Herr Brandt, geboren in Herford, studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Köln, bevor er sein Referendariat am Oberlandesgericht Köln absolvierte. Seit 1988 ist er als Rechtsanwalt tätig und prägte maßgeblich die immobilienrechtliche Ausrichtung der Kanzlei, insbesondere im Wohnungseigentumsrecht.
Herr Brandt bringt Klarheit in die neuen Regelungen, zeigt mögliche Risiken und praxisnahe Lösungen auf und erläutert deren konkrete Umsetzung.
Freut euch auf wertvolle Einblicke, fundiertes Fachwissen und praxisnahe Tipps – direkt von einem echten Experten!