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Immer wenn man eine Unternehmung mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, muss man in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung steht man dann irgendwann vor der Frage ob man die Kleinunternehmerregelung nutzen möchte oder nicht.

Auf Rechnungen von Kleinunternehmern wird keine USt ausgewiesen, was den Verwaltungsaufwand schmälert. Allerdings kannst du dir bei Rechnungen für Anschaffungen oder für Dienstleistungen (z.B. Advertising, Texter, Designer) auch die USt nicht vom Finanzamt wiederholen, sondern musst sie voll bezahlen. Im Regelfall ist es im KDP Business immer lohnenswert auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Was allerdings wichtig ist, ist sich entsprechend seiner Situation in Steuersachen etwas einzulesen und gegebenenfalls auch beraten zu lassen.

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