In Kassel stehen zwei Ärztinnen vor Gericht. Bei dem Verfahren geht es um das Verbot der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraph 219a des Strafgesetzbuches, der auch bestraft, wenn Ärzte auf ihren Webseiten darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Über den Paragraphen 219a StGB und seine Folgen hat detektor.fm-Moderator Claudius Nießen mit Dinah Riese von der taz gesprochen.
Moderation: Claudius Nießen
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