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Steht vor Gericht Aussage gegen Aussage, z.B. im Falle der verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers, ist eine Beweisaufnahme mitunter unausweichlich. Was der Kläger gelegentlich
herbeisehnt („endlich kommt die Wahrheit ans Licht!“), kann indes, wie jeder Anwalt weiß, zum Bumerang werden. Denn: Beweisaufnahmen vor dem Arbeitsgericht folgen recht eigentümlichen Regeln, die selbst dem erfahrensten Kläger und dem engagiertesten Betriebsratsmitglied unvertraut sein dürften. Die Rechtsanwälte Christian Wiszkocsill aus Passau und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin erläutern Ihnen die Einzelheiten.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast: