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Ein Bezirksleiter in einem Getränkegroßbetrieb wurde außerordentlich gekündigt, weil ihm vorgeworfen wurde, Fantasiekunden zu erstellen und hohe Rabatte zu gewähren. Er gewann seine Kündigungsschutzklage. Dabei argumentierte er, dass seine Passwörter bekannt waren, andere Zugang zu den Computern hatten und er zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub war. Rechtsanwalt Christoph Gussenstätter und Rechtsanwältin Lina Goldbach erläutern die Gründe im folgenden Interview.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258