Ein Arbeitgeber streitet mit dem Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung. Es wird eine Einigungsstelle gebildet. Im Anschluss streitet man über das liebe Geld. Muss der Arbeitgeber die Kosten der betriebsfremden Beisitzer in der Einigungsstelle leisten? Und gibt es dazu Grenzen? Was muss insgesamt bei der Anrufung der Einigungsstelle beachtet werden und – wie ruft man überhaupt die Einigungsstelle an? Bei den Rechtsanwälten Tobias Gerlach und Ansgar Dittmar dreht sich heute alles nur um ein Thema – die Einigungsstelle.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 4: https://www.waf-seminar.de/br492
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163