Listen

Description

Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX) - so weit, so bekannt!

Aber haben Sie Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch Platz nehmen dürfen? Und wissen Sie, welcher Beteiligter wann einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen mit Ihnen.

Themen in der heutigen Folge:

Empfehlung aus dem Podcast:

BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260