§ 8 BurlG verbietet dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeiten.
Die Themen für Heute:
- § 8 BurlG
- Erwerbstätigkeit erfordert Vergütung, unentgeltliche Tätigkeiten sind erlaubt
- Tätigkeit darf dem Urlaubszweck nicht widersprechen: Einzelfallabwägung
- Beispiele
- Ggf. arbeitsvertragliche Genehmigungspflicht