Ein Taxiunternehmer wollte, dass seine Arbeitnehmer alle 3 Min einen Bereitschaftsknopf drücken. Ein Arbeitnehmer klagte auf Lohnzahlung, nachdem der Arbeitgeber den Lohn für „Zeiten des Nichtdrückens“ gekürzt hatte…
Die Themen für Heute
- Taxifahrer als Angestellte erhalten den Mindestlohn (derzeit 8,84€) und unterliegen dem Arbeitszeitgesetz
- Ist das Warten auf neue Kunden Arbeitszeit?
- Was ist Arbeitsbereitschaft?
- Sinnhaftigkeit des Knopfdrucks im 3-Minuten-Takt?
- Entscheidung des LAG
- War die Weisung des Arbeitgebers, alle drei Minuten einen Knopf zu drücken berechtigt?