Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01. Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Leiharbeitnehmer bedeutet.
Die Themen für Heute
- Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
- Gibt es Ausnahmen?
- Was passiert bei Nichteinhaltung?
- Die Festhaltenserklärung
- Ist ein erneuter Einsatz möglich?
- Die Rolle des Betriebsrats im Entleiher-Betrieb