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Das LArbG Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Pförtners, der einen 100-Euro-Schein unterschlagen hat, wirksam ist.

Quelle: Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf v. 28.06.2019

Die Themen für heute:

👉 Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I