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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Höchstarbeitszeit, acht Stunden an maximal sechs Tagen pro Woche, also 48 Stunden pro Woche. Aber stimmt das?

Ist eine Erhöhung der Wochenstunden unter bestimmten Voraussetzungen vorrübergehend möglich? Wie lange darf ich maximal arbeiten? Was ist erlaubt?

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