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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) (Az.: 17 Sa 52/18) hat entschieden: "Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, kann dies den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen."

Die Themen für heute:

  • Was war der Fall?
  • Kann üble Nachrede ein Kündigungsgrund sein?
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats

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