Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) (Az.: 17 Sa 52/18) hat entschieden: "Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, kann dies den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen."
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