Wenn es um Erholungsurlaub geht, kommt es nicht selten zum Streit. So auch in unseren beiden neuesten Entscheidungen vom BAG. Geklagt hatten zwei Arbeitnehmer, der eine wollte Urlaubstage für die Freistellungsphase in der Altersteilzeit, der andere für die Zeit des unbezahlten Sonderurlaubs.
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