Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. 20.11.2018, 1 AZR 189/17) hat entschieden, dass ver.di auf von Amazon gepachteten Parkplätzen Streikposten aufstellen durfte. Eine solche Aktion kann – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf dem Firmenparkplatz des bestreikten Arbeitgebers zulässig sein
Wir klären heute auf, welche Rechte hat eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
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