Listen

Description

Pressemitteilung Nr. 17/2019 des ArbG Berlin vom 28.06.2019:

Das Arbeitsgericht hat ver.di weitere Streikmaßnahmen in den Karstadt-Warenhäusern untersagt. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, die von ver.di durchgeführten und auch weiterhin beabsichtigten Partizipationsstreiks verstießen gegen die Friedenspflicht, die aufgrund der geltenden Entgeltregelungen gemäß dem Zukunftstarifvertrag bestehe.

Die Themen für heute:

👉 Seminar Arbeitsrecht Teil I