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Nach einer Entscheidung des BAG vom Dez. 2018 haben Teilzeitbeschäftige ebenfalls einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, wenn die Zuschläge im Tarifvertrag geregelt sind und die Arbeitszeit über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet.

Wir klären heute, was ist eigentlich Mehrarbeit? Und wo ist der Unterschied zu Überstunden?

Die Themen für heute: