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Schulungskosten und Seminarbeigaben werden vom Arbeitgeber bezahlt. Aber gilt das auch, wenn zu den Schulungskosten ein Starter-Set gehört? Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Tobias Gerlach klären diese knifflige Frage im heutigen Podcast.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163

Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on163