Kurioser Fall: Das Betriebsratsgremium, der BRV und der Arbeitgeber unterschreiben eine Betriebsvereinbarung. Doch im Nachhinein kommt heraus, dass die BV vom Gremium so gar nicht beschlossen wurde. Ein Alleingang also des Betriebsratsvorsitzenden. Ist die Beschlussfassung damit unwirksam? Die Anwälte Sandra Becker und Arne Schrein arbeiten die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 8.2.2022 – 1 AZR 233/21) auf und widmen sich im Anschluss noch der digitalen BR-Sitzung und den Inhalten einer Geschäftsordnung.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163