Nach langem Hin und Her ist nun endlich klar: Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Für die Betriebsräte bedeutet dies im Regelfall: Handlungsbedarf! Denn die betriebliche Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems tangiert viele mögliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Rechtsanwälte Patrick Dirksmeier und Tobias Gerlach besprechen, was der Betriebsrat nun tun muss oder sollte.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar aus dem Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163