Die Bundesregierung hat am 24. August eine Verordnung beschlossen, die verschiedene Maßnahmen zum Einsparen von Energie ab dem 1. September 2022 vorsieht. Die Regelungen beziehen sich auf Wohngebäude, Arbeitsstätten-und Räume sowie auf öffentliche Gebäude und sollen für sechs Monate gelten. Welche Reglungen genau vorgesehen sind und wer betroffen ist, hört ihr heute im heutigen Podcast zusammen mit den Rechtsanwälte Niklas Pastille und Axel Schrein.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164