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Das ist doch alles ganz einfach: gibt es in einem Betrieb zwischen 200 und 500 ständig beschäftigten Arbeitnehmern, dann wird mindestens ein Betriebsratsmitglied freigestellt. So steht es im § 38 BetrVG. Doch GANZ so einfach ist es dann auch wieder nicht. Was ist der Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen? Hat der Betriebsrat zwangsläufig diesen Anspruch? Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Niklas Pastille bringen beim Thema Freistellung des Betriebsrats Licht ins Dunkel.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on163