Laut Entgeltfortzahlungsgesetz könnte der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfallen, wenn der Grund der Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Nach der Rechtssprechung, ist bei Sportunfällen zu unterscheiden zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Sportarten, weil für die nicht gefährlichen Sportarten ggü. dem allg. Lebensrisiko keine Besonderheiten angenommen werden. Eine gefährliche Sportart soll dann vorliegen, wenn das Verletzungsrisiko so groß ist, dass auch ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung aller Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann. Aber was ist nun mit Freizeitsportarten wie Fußball oder Skifahren? Maja Lukac und Arne Schrein erklären die Besonderheiten.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar aus dem Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129