Ein Leiharbeitnehmer war in einer Firma beschäftigt und wurde im Verhältnis zur Stammbelegschaft weniger bezahlt. Das einzige was den Arbeitnehmer vom Rest der Belegschaft unterschied, war sein Status als Leiharbeiter. Patrick Dirksmeier ,Rechtanwalt aus Bochum, und Arne Schrein, Rechtsanwalt aus München, unterhalten sich über diesen spannenden Fall, der sogar vor dem BAG landete (BAG 31.05.2023 Az. 5 AZR. 143/19)
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