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Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche "Verfallen" informieren. Soweit so gut. Was man aber dazu noch bedenken muss, erklären die Rechtsanwälte Arne Schrein und Fabian Baumgartner im heutigen Podcast.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129

Webinar Arbeitsrecht Teil 2:https://www.waf-seminar.de/on129