In den letzten zwei Jahren sind Homeoffice-Vereinbarungen coronabedingt stark in Mode gekommen. Vielfach haben Arbeitgeber (mehr oder weniger freiwillig) mit ihren Arbeitnehmer, Homeoffice-Vereinbarungen abgeschlossen. In einem kürzlich vom LAG Hamm entschiedenen Fall klagte ein Mitarbeiter gegen die von seinem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung seiner „Zusatzvereinbarung über die Tätigkeit im Homeoffice“. Der Arbeitgeber wollte damit den Ort der Arbeitsleistung wieder in den Betrieb „zurückverlegen“. Ob eine solche „Teilkündigung“ von einzelnen Arbeitsbedingungen möglich ist, erfahrt ihr im heutigen Podcast zusammen mit den Rechtsanwälten Susanne Suttner und Tobias Gerlach.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129