Eine SBV wählen? Geht nicht. Denn wir haben ja keine 5 Schwerbehinderten!“ So lautet seit Jahr und Tag das Mantra ahnungsloser Arbeitgeber. Wie schade, dass da kaum ein Betriebsratsvorsitzender misstrauisch wird. Denn: Räumlich nahe liegende Betriebe des Arbeitgebers mit weniger als 5 schwerbehinderten Menschen lassen sich für die Wahl „zusammenfassen“, sagt das Gesetz. Dass das so gut wie nie geschieht, ist hanebüchen, meinen Rechtsanwalt Niklas Pastille und Maja Lukac, die viele Schwerbehindertenvertretungen berät. Denn das Verfahren sei ganz einfach.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar SBV-Wahl 2022: https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/sbv-wahl-2022/br158