Wer eine Absage provoziert, verspielt seinen Anspruch auf Entschädigung für eine (Alters)-diskriminierung. Maßgeblich für die Provokation ist das Gesamtbild der Bewerbung. Ein Indiz dafür kann laut Bundesarbeitsgericht sein, wenn das Fehlen wesentlicher Anforderungen geradezu demonstrativ dokumentiert wird. Mehr zu dem Thema im heutigen Podcast zusammen mit der Volljuristin Sandra Becker und dem Rechtsanwalt Arne Schrein.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128