Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend. Mehr zum Urteil im heutigen Podacst zusammen mit den Rechtsanwälten Maja Lukac und Arne Schrein.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128