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"Jetz gnehmigt ma nedlich de blede Reha, Himme Oasch und Zwirn, wia schwierig konn des sei, Ihr Winkeladvokadn, macht Eich mach logga!“ – Vor Gericht und Behörde ist die Amtssprache deutsch. Auch Anträge bei Rehabilitationsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung) sind in deutscher Sprache abzufassen. Schlechte Zeiten also für einen „echta boarischa Pfundskerl“, der sich mit dem Hochdeutschen nie anzufreunden wusste. Und doch gibt es Hoffnung, behaupten die Rechtsanwälte Maja Lukac und Niklas Pastille (kein Bayer, sondern Berliner). Aber hören Sie selbst! 

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil1: https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsverfassungsrecht-teil-1/br163