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10 von 100 Betroffenen gaben in einer Krankenkassenumfrage an, dass sie jeden Monat 1-3 Tage so starke Regelschmerzen haben, dass sie nicht in der Lage sind, ihren Alltag zu bewältigen. In Südkorea gibt es daher neben dem Sonderurlaub sogar einen Anspruch auf Geld, wenn der Urlaub nicht genommen wird. Klingt in der Theorie toll, in der Praxis wird der Urlaub jedoch nicht in Anspruch genommen. Wie ist das rechtlich zu bewerten? Und wie lässt es sich in Sachen Diskriminierung, Stigmatisierung und Nachweisbarkeit einordnen. Diesen Fragen widmen sich die Rechtanswälte Lina Goldbach und Tobias Gerlach.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129