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Grundsätzlich muss der Betriebsrat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegennehmen und bei Berechtigung auf Abhilfe hinzuwirken. Die Einigungsstelle entscheidet aber nur bei Regelungsstreitigkeiten. Wie sieht denn das beim Thema Mobbbing aus? Diese Frage wird heute von den Rechtsanwälten Michael Puzicha und Rita Dix ausführlich für euch beantwortet.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar Mobbing Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br176

Webinar Mobbing Teil 1:https://www.waf-seminar.de/on176