Ab 101 schwerbehinderte Beschäftigten im Betrieb kann das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung von der Vertrauensperson zu einzelnen Aufgaben „herangezogen“ werden (§ 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Kann diese in der Praxis für die SBV wichtige Entscheidung auch wieder „kassiert“ werden? Die Rechtsanwälte Niklas Pastille und Fabian Baumgartner klären es.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar: Schwerbehindertenvertretung Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br221