Kann die beharrliche Verweigerung des Arbeitnehmers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 626 BGB sein?
In dieser Folge lernen Sie
- Ist man als Arbeitnehmer zu ärztlichen Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet?
- Was war die Besonderheit in unserem Fall?
- Woraus ergibt sich der Kündigungsgrund?
- Was kann der Betriebsrat in solchen Fällen tun?